AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

PlanReinigung
Reinigungs- und Dienstleistungen an Ihren EDV- und Peripheriegeräten

Vertragsgegenstand

Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die Innen- und Außenreinigung von Bürogeräten oder Teilen davon, nachfolgend „Geräte“ genannt, durch Efstathios Lazaridis als Inhaber von PlanReinigung, nachfolgend „PlanReinigung“ genannt.
Anzahl und Bezeichnung der einzelnen Geräte, die zu zahlende Vergütung sowie sonstige gesonderte Vereinbarungen ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag. Geräteerweiterungen und Standortänderungen werden in den Vertrag einbezogen.
PlanReinigung wird während Ihrer Geschäftszeit Innen- und Außenreinigung der vertraglich festgelegten Geräte durch ausgebildetes Personal durchführen.
Die Reinigungen werden zwischen dem Kunden und PlanReinigung zu abgestimmten Terminen vorgenommen. Für Leistungen außerhalb der Geschäftszeit von PlanReinigung wird eine gesonderte Vergütung berechnet.
Instandhaltungsarbeiten oder Reparaturen sowie Austausch von Verschleißteilen, Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör ist nicht Bestandteil der PC-Reinigung.

Leistungen gegen gesonderte Berechnung

PlanReinigung wird die nachfolgenden Leistungen entsprechend ihrer Möglichkeiten auf Anforderung des Kunden zu den jeweils gültigen Preisen erbringen.
1) Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten von PlanReinigung.
2) Standortveränderungen, Transport der Geräte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
3) Reisen zum Kunden anlässlich von letztgenannten Leistungen.

Mitwirkung des Kunden

Gelten für den Betrieb des Kunden oder den Standort der Geräte besondere Sicherheitsauflagen oder ähnliches, so wird der Kunde rechtzeitig und ohne Mehraufwand für PlanReinigung die notwendigen Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfüllung schaffen.
Der Kunde wird vor jedem Einsatz von PlanReinigung ein Backup seiner Daten vornehmen.
Änderungen des Gerätestandortes sind PlanReinigung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

Erweiterung oder änderung der Geräte

Beabsichtigt der Kunde änderungen oder Erweiterungen an den im Vertrag einbezogenen Geräten vorzunehmen, so ist PlanReinigungrechtzeitig schriftlich zu informieren. Nachteile, die sich aus änderungen oder Erweiterungen ergeben, trägt der Kunde.
PlanReinigung ist zur vorzeitigen fristlosen Kündigung des Vertrages hinsichtlich geänderter oder erweiterter Geräte berechtigt, wenn die Reinigungsarbeiten durch änderungen oder Erweiterungen nicht unerheblich erschwert werden.

Vergütung

Die Grundleistungen werden durch die Grundpauschale abgegolten.
Nicht durch die Pauschale abgegoltene Leistungen, werden zu den gültigen Preisen und Konditionen von PlanReinigung berechnet.
Die Grundpauschale und ggf. vereinbarte Zuschläge werden jeweils für ein Jahr oder für einen gesondert vereinbarten Berechnungszeitraum im voraus berechnet und sind zu Beginn des Berechnungszeitraumes fällig.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar.
PlanReinigung behält sich änderungen der Pauschale vor, wenn sich die sie beeinflussenden Kostenfaktoren ändern. Kommt der Anwender mit seinen Zahlungen in Verzug, kann PlanReinigung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Das Recht von PlanReinigung zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

Vertragsdauer / Wartungsvertrag

Vertragsbeginn ist der zu dem im Wartungsvertrag festgelegte Zeitpunkt und wird auf zwölf (12), vierundzwanzig (24) oder sechsunddreißig (36) Monate abgeschlossen. Er ist beiderseits schriftlich kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Jahres, frühestens jedoch zum Ablauf der ersten 12 Monate, für welche die Grundpauschale zu zahlen ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch einen der beiden Vertragspartner kann der andere Vertragspartner mittels schriftlicher Aufforderung eine Vertragserfüllung binnen einer angemessenen Nachfrist verlangen. Bleibt die Aufforderung erfolglos, so kann der Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist nach Ablauf der Nachfrist gekündigt werden.

Gewährleistung

Sind eindeutig durch die Reinigungsarbeiten Defekte an den Geräten entstanden, wird PlanReinigung auf Anforderung des Kunden binnen angemessener Frist diese beheben. Führt eine Behebung nicht binnen angemessener Frist zum Erfolg, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder Herabsetzung der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen.
Alle weiteren Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
Der Anwender hat evtl. Schäden oder Mängel nach Kenntniserhalt PlanReinigung mitzuteilen und seinerseits alles Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde änderungen oder Erweiterungen an den Geräten bzw. Eingriffe in die Geräte vornimmt, ohne vorher PlanReinigung informiert zu haben. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist.

Haftung

PlanReinigung übernimmt eine Haftung nur, soweit dies in dem Vertrag ausdrücklich geregelt ist. Dies gilt insbesondere in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder auf Beseitigung von Sachschäden an den Geräten selbst. Der Verlust oder die Beschädigung von Daten gelten nicht als Sachschaden.
Der Kunde stellt PlanReinigung von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesem Vertrag hinausgehen.
Für evtl. entstandene Schäden tritt die Betriebshaftpflicht von PlanReinigung ein.

Allgemeines

Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch PlanReinigung personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen. PlanReinigung verpflichtet sich, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn mit schriftlichem Einverständnis des Kunden. Ohne schriftliche Zustimmung von PlanReinigung dürfen Rechte aus diesem Vertrag nicht übertragen werden. Die Rechte und Pflichten von PlanReinigung können auf andere übertragen werden. PlanReinigunggewährleistet in diesen Fällen die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Kunden.
Der Vertrag enthält sämtliche Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und PlanReinigung. Nebenabsprachen sind nur in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zum bestehenden Dienstleistungsvertrag gültig.

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von PlanReinigung, Böblingen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Fliesen und Natursteinverlegung Rainer Regler

Mühlleite 1
92339 Beilngries

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